Gold und Umsatzsteuer: Immer wieder fragen sich Interessenten, die angesichts der derzeitigen Krise zum ersten Mal physisches Gold kaufen möchten, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht. By the way: Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland oft synonym verwandt, obwohl letzterer Begriff eigentlich nicht korrekt ist. In den deutschen Steuergesetzen kommt der Begriff Mehrwertsteuer jedenfalls nicht vor.
Wie sieht es nun in Deutschland mit der Umsatzsteuer für Gold aus? Die Antwort ist im Grunde genommen ganz einfach: Für den Kauf oder Verkauf von Anlagemünzen und Anlagebarren wird keine Umsatzsteuer erhoben. Sammlermünzen, Silbermünzen, Palladiummünzen und Platinmünzen sind dagegen im Sinne der Umsatzsteuer steuerpflichtig. Für diverse Silbermünzen gilt im Übrigen in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz.
Was ist nun eine „Anlagemünze“? Nun, der Gesetzgeber in Deutschland schreibt hier vier Voraussetzungen vor:
Die Goldmünze muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein.
Feingehalt: mindestens 900/1000
Die Goldmünze muss im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein.
Der Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen.
In Deutschland sind gemäß §25c UStG alle Goldmünzen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit. Hier fällt also keine Umsatzsteuer für Gold an.
Beachten Sie auch unseren ergänzenden Beitrag mit weiteren Informationen über Gold und die Umsatzsteuer und dem für Anlagegold einschlägigen Gesetzestext des §25c UStG.
Wir empfehlen Ihnen den Erwerb folgender weltweit bekannter Anlagemünzen in Gold und in Unzengröße:
- Krügerrand
- Maple Leaf
- American Eagle
- Wiener Philharmoniker
- American Buffalo
- Chinesische Panda
- Britannia
Beachten Sie auch unsere detaillierten Informationen zum Krügerrand.
Wenn Sie diese Münzen kaufen, müssen Sie definitiv keine Umsatzsteuer für Gold zahlen.
Goldbarren gelten als Anlagebarren, wenn Sie einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen und der Goldanlage dienen. Dann wird auch hier keine Umsatzsteuer fällig. Im Gegensatz zu Goldmünzen, werden in den renommierten Gold-Shops – wie etwa unserem Partner Anlagegold24 – Goldbarren eigentlich ausschließlich als Anlagebarren verkauft. Die Sammler tummeln sich eher im Goldmünzenbereich.
Wie sieht es nun in Österreich aus? Auch in Österreich wird für Anlagemünzen und Anlagebarren in Gold keine Umsatzsteuer fällig.
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